Pflegeausbildung Zwanzigzwanzig
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz–PflBRefG) vom 17. Juli 2017 wird in der Ausbildung der Pflege alles anders. Viel und heftig wurde in den vergangenen Jahren um diese Reform gerungen und gestritten, auch innerhalb der Berufsgruppe der professionell Pflegenden selbst. So wundert es nicht, dass die Verhandlungen hierzu lang und zäh waren. Was nun dabei herausgekommen ist, danach muss ab dem 01.01.2020 verpflichtend ausgebildet werden. Vorteile sind aus Sicht der pflegerischen Berufsverbände viele zu verzeichnen. So wird nun endlich ein über die erlernte Pflegesparte hinausgehender Wechsel (Altenpflege ↔ Krankenpflege ↔ Kinderkrankenpflege) ohne Probleme möglich. Dies muss sich dann …